Studientitelanerkennung

 
Maximal vorgesehene Dauer: 90 Tage ab Einreichung des Antrags

Anerkennung österreichischer Studientitel

Die Anerkennung von in Österreich erworbenen Studientiteln kann an der Uni Bozen durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Studientitel im Notenwechsel zwischen Italien und Österreich enthalten ist. Das ist bei Biologie der Fall und gilt auch für das Studium der Wildtierökologie. 

→ zum Anerkennungsverfahren…

Anerkennung anderer ausländischer Studientitel

Studientitel, die in anderen Ländern erworben wurden, können an der Uni Bozen nur anerkannt werden, wenn der Universitätsabschluss einem Abschluss an der Freien Universität Bozen entspricht. Dies ist beim Biologiestudium nicht der Fall. Biologieabsolventen müssen sich an eine andere italienische Universität wenden, die das betreffende Studium anbietet, und um Anerkennung ansuchen.

Studientitelanerkennung Antragsformular UniBZ

Berufsbefähigung und

Staatsprüfung


Wer den Beruf des Biologen/der Biologin ausüben will, sollte sich nach Studienabschluss und eventueller Studientitelanerkennung auch um die Ablegung der Staatsprüfung an einer italienischen Universität (zur Erlangung der Berufsbefähigung) und die obligatorische Einschreibung in die Biolog:innenkammer kümmern. Seit Dezember 2022 ist die Biolog:innenkammer des Tiveneto (Ordine Regionale del Veneto, del Friuli Venezia Giulia e del Trentino Alto Adige) mit Sitz in Padova unsere Anlaufstelle. Informationen zur Einschreibung in die Biolog:innenkammer sowie das Berufsalbum selbst (Liste der eingeschriebenen Biolog:innen) findet man auf der Webseite der Regionalen Biolog:innenkammer: www. biologitriveneto.it

Staatsprüfung 2023:

Durch die Ministerialverordnung Nr. 472 vom 17. Mai 2023 werden die erste und zweite Runde der staatlichen Prüfungen für die Ausübung der durch den Präsidialerlass Nr. 328/2001 geregelten Berufe, einschließlich des Berufs des Biologen, für Juli und November 2023 angesetzt.

Die Nominierungen für die staatlichen Prüfungskommissionen werden von den Regionalverbänden durchgeführt.


> offizielles Dekret downloaden


Letzte News zum Berufsalbum:

-> Einschreibeformular
https://www.biologitriveneto.it/2023/02/17/modulo-discrizione-allordine-dei-biologi-del-veneto-del-friuli-venezia-giulia-e-del-trentino-alto-adige/ 
-> Aktualisierung Berufsalbum März 2023
https://www.biologitriveneto.it/2023/04/07/comunicazione-aggiornamento-albo-ob-veneto-friuli-venezia-giulia-e-trentino-alto-adige-al-17-marzo-2023/ 
-> Neue Nummerierung der im Berufsalbum eingeschriebenen Biologen
https://www.biologitriveneto.it/2023/03/24/nuova-numerazione-discrizione-allalbo-dei-biologi-del-triveneto/


Einschreibeformular
Das Gesetz Lorenzin von 2018 bestätigt die Pflicht zur Einschreibung ins Berufsalbum und stuft den Beruf des Biologen als sanitären Beruf ein, und zwar unabhängig davon, ob man im soziosanitären Bereich, als Ernährungs- oder Umweltbiologe arbeitet. Damit sind die Biolog:innen auch verpflichtet, im Drei-Jahreszeitraum eine bestimmte Anzahl an ECM-Kredits zu erwerben. 

 

ACHTUNG: Wildbiolog:innen müssen in Italien die Staatsprüfung für Agronom:innen bzw. Forstwirt:innen ablegen.
→ Mehr hierzu auf der Seite des Consiglio Nazionale dell’Ordine dei Dottori Agronomi e Dottori Forestali.

S

Zusätzliche nützliche Infos

 

Externer Link zur Beschreibung des Berufsbildes der Provinz Bozen
→ zur Beschreibung

Auf der offiziellen eJobBörse finden sich immer wieder interessante Job-Angebote
zur eJob-Börse

Viele nützliche Infos und Einblicke bekommst du auch wenn du einfach mal bei uns vorbeischaust und dich austauschst
mehr hierzu..

 

Noch Fragen?
Kontaktiere uns einfach!

Email an: info@biologen.bz.it
Postadresse:

Vereinigung Südtiroler Biolog:innen
c/o Naturmuseum Südtirol
Bindergasse 1, 39100 Bozen (I)

Steuernummer: 94033150213